Zum Ende ihres Studiums legen die Studierenden eine Prüfung mit schriftlicher Abschlussarbeit ab. Diese unterscheidet sich in Dauer und Anforderungen nach der gewählten Studienform (Diplom, Bachelor oder Master). Die Prüfung kann nur angetreten werden, wenn zuvor die erforderlichen Nachweise zur Prüfungszulassung erbracht wurden.
Studierende, die ihr Studium an der TFH erfolgreich beendet haben, erhalten ein Diplom-, Bachelor- oder Master-Zeugnis mit entsprechenden Anlagen. Für ehemalige Studierende bieten die Fachbereiche der TFH Veranstaltungsangebote im Internet an. Kontaktmöglichkeiten zur Hochschule gibt auch der Verein der Freunde der TFH.
Als Abstract bezeichnet man die Kurzform einer wissenschaftlichen Arbeit in der Regel von maximal einer halben Seite Länge.
Bachelor- und Master-Studiengänge müssen einer Akkreditierung durch eine Akkreditierungsagentur unterzogen werden. Diese prüft die Studienprogramme für einzelne Studiengänge auf ihre Qualität. Diese Aufgabe wurde vom deutschen Akkreditierungsrat einzelnen Agenturen übertragen. Die Studiengänge der TFH werden durch die Agentur für Qualitätssicherung durch Akkreditierung von Studiengängen (AQAS) mit Sitz in Bonn geprüft.
(siehe Absolventen)
Studieninteressenten können sich mit den erforderlichen Unterlagen (Nachweis der Fachhochschulreife, Anmeldeformular, Kopie des Personalausweises, tabellarischer Lebenslauf, Zeugnisse, Praktikumsnachweis, 2 Lichtbilder sowie für Ausländer der Nachweis über ausreichende Deutschkenntnisse (DSH, TestDAF)) zum Studium an der TFH anmelden. Die Anmeldung muss bis spätestens 15.01. (Sommersemester) oder 15.07. (Wintersemester) eines jeden Jahres erfolgen. Anmeldeunterlagen sind Studierendensekretariat der TFH (Gebäude 1, Raum 27) oder im Internet (Studierendenservice) erhältlich.
Bei Wechsel der Hochschule werden Ihre Unterlagen an den zuständigen Prüfungsausschussvorsitzenden zur Anrechnung vergleichbarer Prüfungsleistungen weitergeleitet. Dort erfolgt auch eine Einstufung in das entsprechende Fachsemester. Nach erfolgter Bearbeitung durch das Prüfungsamt erhalten Sie automatisch eine Übersicht über die angerechneten Leistungen. Sollen anschließend weitere Teilfächer angerechnet werden oder möchten Sie sich selbst um die Anrechnung kümmern, so erhalten Sie im Prüfungsamt den entsprechenden Anrechnungsbogen. Bei Wechsel der Studienordnung oder des Studiengangs innerhalb der TFH wird automatisch die Anrechnung von Amts wegen beim zuständigen Prüfungsausschussvorsitzenden beantragt, sobald Sie das Studierendensekretariat über Ihren Wunsch zu wechseln informiert haben. Nach der Bearbeitung erhalten Sie einen aktualisierten Notenspiegel. Sind noch weitere Teilfächer anzurechen, so erhalten Sie dafür einen Anrechnungsbogen im Prüfungsamt.
Der Allgemeine Studierendenausschuss (AStA) vertritt die Studierenden. Er führt Beschlüsse des Studierendenparlaments aus und ist für Verwaltungsangelegenheiten der Studierendenschaft zuständig.
Unter dem Titel "Ausbildung plus Studium" bietet die TFH gemeinsam mit der RWE AG, der RAG Deutsche Steinkohle und den Edelstahlwerken Witten eine Kombination aus Studium und paralleler Berufsausbildung an. Die Zulassung zum Studium ist an einen Ausbildungsvertrag mit einem der Unternehmen gebunden. Diese Ausbildung ist derzeit nur im Studiengang Elektro- und Informationstechnik/ Studienrichtung Energietechnik möglich.
Studienbewerber aus dem Ausland müssen ihren Nachweis zur Fachhochschulreife durch Zeugnisse belegen, die im Heimatland anerkannt und der deutschen Fachhochschulreife gleichgestellt sind. Zusätzlich müssen sie einen Nachweis über ausreichende Deutschkenntnisse (DSH, TestDAF) erbringen.
Studierenden der Elektro- und Informationstechnik ermöglicht die TFH im Hauptstudium einen ein- bis zweisemestrigen Auslandsaufenthalt in Großbritannien (School of Engineering, North East Wales Institute of Higher Education (NEWI) in Wrexham). TFH-Studierende können vor Ort nicht nur Prüfungsleistungen erbringen, sondern bei Bedarf auch den englischen Bachelor-Abschluss neben ihrem deutschen Diplomabschluss an der TFH machen.
Der Bachelor ist ein erster berufsqualifizierender Abschluss an Fachhochschulen und Universitäten. Er vermittelt die gleichen Qualifikationen, ist aber mit sechs Semestern ein Semester kürzer als das Diplom (7 Semester). Durch seinen modularen Aufbau ist der Bachelor praxisnäher und internationaler ausgerichtet. Als Voraussetzung zum Studium erfordert der Bachelor die Allgemeine bzw. Fachhochschulreife oder den Abschluss an einer Fachoberschule. Im Einzelfall werden auch Meister und Techniker zum Studium zugelassen.
Studierende, die in einen Bachelor-Studiengang eingeschrieben sind, legen zum Ende ihrer Studienzeit (in der Regel nach sechs Semestern) im sechsten Semester eine Prüfung mit dreimonatiger schriftlicher Abschlussarbeit (im berufsbegleitenden Studium fünf Monate) ab. Zur Bachelor-Arbeit wird nur zugelassen, wer die erforderlichen Nachweise zur Abschlussprüfung erbracht hat.
Deutsche und in besonderen Fällen auch ausländische Studierende haben einen Anspruch darauf, nach BAföG gefördert zu werden. Voraussetzung ist, dass der/die Auszubildende, seine Eltern oder andere Unterhaltsverpflichtete auf Grund der Höhe ihres Einkommens nicht in der Lage sind, die Kosten für den Lebensunterhalt und die Ausbildung aufzubringen. Gefördert werden kann, wer bei Beginn der Ausbildung die Altersgrenze von 30 Jahren noch nicht überschritten hat (Ausnahmen sind möglich).
Studierende können auf Antrag beurlaubt werden, wenn sie einen wichtigen Grund nachweisen. Als wichtige Gründe gelten zum Beispiel Auslandsaufenthalt, Ableistung eines studienbezogenen Praktikums, Ableistung von Grundwehrdienst/Zivildienst, schwere Erkrankung oder Schwangerschaft. Über die Anerkennung der vorgebrachten Gründe entscheidet die Hochschulverwaltung. Die Beurlaubung erfolgt für die Dauer eines Semesters und muss innerhalb der Rückmeldefrist beantragt werden. Eine Beurlaubung für das erste Fachsemester ist grundsätzlich nicht möglich. Beurlaubte Studierende sind nicht berechtigt, an den beiden Prüfungsterminen, die an das Beurlaubungssemester anschließen, Prüfungen abzulegen. Eine Wiederholung nicht bestandener Prüfungen ist jedoch möglich.
Die Bibliothek der TFH stellt Lehr- und Fachbücher, Zeitschriften, CD-ROMs und elektronische Informationen zur Unterstützung von Studium und Lehre zur Verfügung. Ihr technisch-naturwissenschaftliches Angebot umfasst das gesamte Spektrum des TFH-Studienangebots in rund 30.000 Bänden, die teils als Präsenz-, teils als Ausleihbestand nach Sachgruppen aufgestellt sind. Außerdem können etwa 300 laufend gehaltene Zeitschriften und Tageszeitungen eingesehen werden.
Das Diplom ist ein erster berufsqualifizierender Hochschulabschluss an einer Universität oder einer Fachhochschule. Diplom-Absolventen einer Fachhochschule schließen mit dem Fachhochschul-Diplom (Dipl. FH) ab, das mit sieben Semestern Regelstudienzeit ein Semester kürzer ist als das Universitäts-Diplom. Fachhochschul-Diplomanden haben durch die praxisnahe Ausbildung gute Berufsaussichten in der freien Wirtschaft, im öffentlichen Dienst steht ihnen aber lediglich der Weg zum gehobenen Dienst offen. Ferner besteht in der Regel keine Promotionsmöglichkeit. Bis zum Jahr 2010 wird das Diplom weitgehend durch die internationalen, gestuften Studiengänge Bachelor und Master ersetzt. Dabei entspricht der Fachhochschul-Master einem universitären Abschluss.
Studierende, die in einen Diplom-Studiengang eingeschrieben sind, legen zum Ende ihrer Studienzeit (in der Regel nach sieben Semestern) im siebten Semester eine Prüfung mit dreimonatiger schriftlicher Abschlussarbeit (im berufsbegleitenden Studium fünf Monate) ab. Zur Diplom-Arbeit wird nur zugelassen, wer die erforderlichen Nachweise zur Abschlussprüfung erbracht hat.
(siehe Ausbildung plus Studium)
Studierende, die am Prüfungstag krank sind, müssen unverzüglich (innerhalb von 10 Tagen) ein entsprechendes ärztliches Attest beim Prüfungsamt einreichen. Nach Anerkennung des Attests durch den Prüfungsausschuss wird die Prüfungsanmeldung rückgängig gemacht.
Exkursionen stellen eine Verbindung zwischen Studium und Berufswelt dar. Sie ermöglichen den Studierenden, Einblick in die Praxis von Unternehmen zu nehmen. Die TFH bietet Exkursionen auch ins Ausland, zum Beispiel in die Türkei, nach Spanien, Irland, Polen oder Südafrika an. Die Teilnahme an Exkursionen ist freiwillig, Anmeldemöglichkeiten bestehen in den Lehrbereichen.
Mit der Exmatrikulation werden Studium und Mitgliedschaft an der Technischen Fachhochschule beendet. Die Exmatrikulation wird von der TFH automatisch durchgeführt, wenn der Studierende die Abschlussprüfung bestanden hat, eine Fachprüfung bzw. Abschlussprüfung endgültig nicht bestanden hat, sich nicht innerhalb der entsprechenden Fristen ordnungsgemäß zurückgemeldet hat, zum Studium relevante Unterlagen auch auf Anfrage nicht vorgelegt hat oder zu entrichtende Gebühren und Beiträge nicht entrichtet hat. Darüber hinaus kann jeder Studierende auf eigenem Antrag exmatrikuliert werden. Der Antrag auf Exmatrikulation ist grundsätzlich zu jedem Zeitpunkt des Studiums möglich und muss in jedem Fall schriftlich erfolgen.
Zu Beginn des vierten Semesters (Studiengang Rohstoffe und Geotechnik fünften Semesters) in Vollzeitform bzw. zu Beginn des sechsten Semesters in berufsbegleitender Form muss ein studienrichtungsspezifisches dreimonatiges (Studiengang Rohstoffe und Geotechnik fünfmonatiges) Fachpraktikum nachgewiesen werden. Näheres über die Ausgestaltung der Praktika ergibt sich aus der entsprechenden Studienordnung. Über die Anrechnung einschlägiger Ausbildungs- und Berufstätigkeiten entscheidet die Fachhochschule im Einzelfall.
Die während des Studiums abzulegenden Fachprüfungen ergeben sich aus der jeweils geltenden Hochschulprüfungsordnung. In den Fachprüfungen soll festgestellt werden, ob der Prüfling Inhalt und Methoden der Prüfungsfächer in den wesentlichen Zusammenhängen beherrscht und die erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten selbstständig anwenden kann. Eine Fachprüfung besteht in der Regel aus einer schriftlichen Klausurarbeit mit einer Bearbeitungszeit von zwei bis vier Zeitstunden oder aus einer mündlichen Prüfung (Fachgespräch) von 20 bis 45 Minuten Dauer. Eine Fachprüfung kann gemäß Prüfungsordnung in Teilfachprüfungen unterteilt sein.
Die Technische Fachhochschule bietet verschiedene Projekte speziell für Studentinnen (Mentoring-Projekt Thekla) und Schülerinnen (Praktikumstag Mädchen machen Technik, Girls Day) an. Informationen erteilt die Gleichstellungsbeauftragte der TFH.
Legt ein Prüfling innerhalb der Regelstudienzeit bis zu dem in der Studienordnung vorgesehenen Zeitpunkt und nach ununterbrochenem Studium eine Fachprüfung oder Teilfachprüfung erstmalig ab und besteht er diese nicht, so gilt diese als nicht unternommen und es besteht Anspruch auf einen so genannten Freiversuch. Der Anspruch auf Freiversuch besteht nicht, wenn der Studierende zur Prüfung nicht erschienen ist, oder die Prüfung wegen eines Täuschungsversuchs als nicht bestanden gewertet wurde. Für den Freiversuch muss kein gesonderter Antrag gestellt werden.